Citroën DS5 > Abschließen des Fahrzeugs mit Aktivierung der kompletten Alarmanlage
Aktivierung
- Schalten Sie die Zündung aus und verlassen Sie das Fahrzeug.
- Drücken Sie auf die Verriegelungstaste der Fernbedienung oder verriegeln
Sie das Fahrzeug mit dem "Keyless- System".
Die Schutzfunktionen sind aktiv. Die Kontrollleuchte der Taste blinkt im Sekundentakt.
Nach Anforderung der Verriegelung des Fahrzeugs mit der Fernbedienung
oder dem "Keyless-System" werden der Rundumschutz nach 5 Sekunden, der Innenraumschutz
nach 45 Sekunden sowie der Abschleppschutz nach 90 Sekunden aktiviert.
Wenn eine Öffnung (Tür oder Kofferraumdeckel) nicht richtig geschlossen
ist, wird das Fahrzeug nicht verriegelt sondern der Rundumschutz sowie der
Innenraum- und Abschleppschutz nach 45 Sekunden aktiviert.
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Deaktivierung
Drücken Sie auf die Entriegelungstaste
der Fernbedienung oder entriegeln Sie das Fahrzeug mit dem "Keyless- System".
Die Alarmanlage ist deaktiviert.
Die Kontrollleuchte der Taste erlischt.
Bei automatischer Neuverriegelung des Fahrzeugs (nach 30 Sekunden
ohne Öffnen einer Tür oder des Kofferraums), wird das Überwachungssystem
nicht automatisch reaktiviert. Um es zu reaktivieren, ist es notwendig,
das Fahrzeug mit Hilfe der Fernbedienung oder des "Keyless-Systems" zu entriegeln
und dann erneut zu verriegeln.
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LESEN SIE MEHR:
System zum Schutz Ihres Fahrzeugs vor Diebstahl und Einbruch. Die Alarmanlage
hat folgende Schutzfunktionen:
Rundumschutz
Das System sichert das Fahrzeug gegen unbefugtes Öffnen.
Deaktivieren Sie Innenraum- und Abschleppschutz, um ein unbeabsichtigtes Auslösen
der Alarmanlage in bestimmten Fällen zu vermeiden:
wenn Sie ein Fenster einen Spalt geöffnet lassen,
wenn Sie ein Tier im Fahrzeug zurücklassen,
wenn Sie Ihr Fahrzeug waschen,
wenn Sie ein Rad wechseln,
wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird,
wenn Ihr Fahrzeug auf einem Schiff transportiert wird.
Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmaßregeln zum Verstauen, zur Ladekapazität
und zur Zuladung.
WARNUNG
Dinge, die nicht im Kofferraum/Gepäckraum mitgeführt werden dürfen
Folgende Gegenstände können einen Brand verursachen, wenn sie im Kofferraum/
Gepäckraum verstaut werden.
Mit Kraftstoff gefüllte Behälter
Spraydosen