Citroën DS5 > Allgemeine Hinweise zu den Kindersitzen

Kindersicherheit / Allgemeine Hinweise zu den Kindersitzen

Obwohl CITROËN bei der Konzeption Ihres Fahrzeugs darauf bedacht war, Ihren Kindern besondere Sicherheit zu bieten, hängt diese Sicherheit natürlich auch von Ihnen ab.

Um so sicher wie möglich mit Ihren Kindern zu reisen, sollten Sie folgende Vorschriften beachten:

  •  Gemäß den europäischen Bestimmungen müssen alle Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Körpergröße bis 1,50 m in zugelassenen, ihrem Gewicht angepassten Kindersitzen auf den mit einem Sicherheitsgurt oder ISOFIX-Halterungen ausgerüsteten Plätzen befördert werden*.
  •  Laut Statistik sind die hinteren Plätze die sichersten für die Beförderung von Kindern.
  •  Kinder unter 9 kg müssen sowohl vorne als auch hinten grundsätzlich "entgegen der Fahrtrichtung" befördert werden.
CITROËN empfiehlt Ihnen, Kinder auf den seitlichen Rücksitzen Ihres Fahrzeugs zu befördern:
  •  "entgegen der Fahrtrichtung" bis 3 Jahre,
  •  "in Fahrtrichtung" ab 3 Jahre.

* Die Gesetzgebung für den Transport von Kindern ist in jedem Land unterschiedlich. Bitte beachten Sie die Gesetzgebung Ihres Landes.

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    Wenn eine der Warnleuchten aufleuchtet oder blinkt, bewahren Sie Ruhe und führen Sie folgende Schritte aus. Wenn eine Leuchte aufleuchtet oder blinkt, dann jedoch wieder erlischt, muss dies nicht zwingend auf eine Systemstörung hindeuten. Falls dies jedoch häufiger auftritt, lassen Sie das Fahrzeug von einem Toyota-Vertragshändler bzw. einer Vertragswerkstatt oder einer anderen qualifizierten und entsprechend ausgerüsteten Fachwerkstatt überprüfen.

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