Seat Exeo > Gespeicherte Geschwindigkeit ändern
Die gewünschte Geschwindigkeit kann verändert werden.
Beschleunigen
- Drücken Sie den Hebel A nach oben in Richtung ⇒ Abb. 143 + .
- Lassen Sie den Hebel los, um die aktuelle Geschwindigkeit zu speichern.
Verzögern
- Drücken Sie den Hebel A nach unten in Richtung ⇒ Abb. 143 - .
- Lassen Sie den Hebel los, um die aktuelle Geschwindigkeit zu speichern.
Kurzes Drücken des Hebels A
- Durch kurzes Drücken des Hebels A nach oben in Richtung ⇒ Abb. 143 + wird
die gewünschte Geschwindigkeit um etwa 2 km/h erhöht.
- Durch kurzes Drücken des Hebels A nach unten in Richtung ⇒ Abb. 143 - wird
die gewünschte Geschwindigkeit um etwa 2 km/h verringert.
Sie können die Geschwindigkeit auch durch kurzes Treten des Gaspedals erhöhen.
Nach dem Loslassen des Gaspedals regelt die Anlage wieder automatisch auf die zuvor
gespeicherte Geschwindigkeit zurück.
Wenn Sie allerdings die Geschwindigkeit über einen Zeitraum von mehr als 5 Minuten
um mehr als 10 km/h überschreiten, wird die gespeicherte Geschwindigkeit gelöscht.
Sie müssen sie dann neu speichern.
LESEN SIE MEHR:
Die gewünschte Geschwindigkeit muss gespeichert werden.
Abb. 143 Bedienungselemente der Geschwindigkeitsregelanlage
Fahren Sie mit der gewünschten Geschwindigkeit.
Ziehen Sie den Hebel A in Position ⇒ Abb. 143 1 , um die Anlage einzuschalten.
Drücken Sie kurz auf die Drucktaste B .
Abb. 144 Bedienungselemente der Geschwindigkeitsregelanlage
Treten Sie das Bremspedal oder
die Kupplung oder
drücken Sie den Hebel A ⇒ Abb. 144 bis auf die Position a (nicht gerastet).
Bei einem Regeleingriff durch die ASR bzw. das ESC wird die Geschwindigkeitsregelanlage
ausgeschaltet.
Beim Anhängerbetrieb muss einiges beachtet werden.
Beachten Sie die zulässigen Anhängelasten
Anhängelast
Die zulässige Anhängelast darf auf keinen Fall überschritten werden. Wenn Sie
die zulässige Anhängelast nicht voll ausnutzen, können Sie entsprechend größere
Steigungen befahren. Die angegeben Anhängelasten gelten nur für Höhen bis 1.000
m über dem Meeresspiegel. Da mit zunehmender Höhe durch die abnehmende Luftdichte
die Motorleistung sinkt und damit auch die Steigfähigkeit abnimmt, sinkt auch die
zulässige Anhängelast entsprechend. Pro angefangene 1.000 m weiterer Höhe muss das
zulässige Gespanngewicht um 10 % verringert werden. Das Gespanngewicht ist das Gewicht
von (beladenem) Fahrzeug und (beladenem) Anhänger zusammengenommen. Die Stützlastangaben
auf dem Typenschild der Anhängevorrichtung sind lediglich Prüfwerte der Vorrichtung.
Die fahrzeugbezogenen Werte, die oft unter diesen Werten liegen, finden Sie in Ihren
Fahrzeugpapieren bzw. auf ⇒ Seite 303. Beachten Sie auch