Seat Exeo > Gespeicherte Geschwindigkeit ändern

Hinweise zur Bedienung / Fahren / Geschwindigkeitsregelung (Geschwindigkeitsregelanlage - GRA) / Gespeicherte Geschwindigkeit ändern

Die gewünschte Geschwindigkeit kann verändert werden.

Beschleunigen

  • Drücken Sie den Hebel A nach oben in Richtung ⇒ Abb. 143 + .
  • Lassen Sie den Hebel los, um die aktuelle Geschwindigkeit zu speichern.

Verzögern

  • Drücken Sie den Hebel A nach unten in Richtung ⇒ Abb. 143 - .
  • Lassen Sie den Hebel los, um die aktuelle Geschwindigkeit zu speichern.

Kurzes Drücken des Hebels A

  • Durch kurzes Drücken des Hebels A nach oben in Richtung ⇒ Abb. 143 + wird die gewünschte Geschwindigkeit um etwa 2 km/h erhöht.
  • Durch kurzes Drücken des Hebels A nach unten in Richtung ⇒ Abb. 143 - wird die gewünschte Geschwindigkeit um etwa 2 km/h verringert.

Sie können die Geschwindigkeit auch durch kurzes Treten des Gaspedals erhöhen. Nach dem Loslassen des Gaspedals regelt die Anlage wieder automatisch auf die zuvor gespeicherte Geschwindigkeit zurück.

Wenn Sie allerdings die Geschwindigkeit über einen Zeitraum von mehr als 5 Minuten um mehr als 10 km/h überschreiten, wird die gespeicherte Geschwindigkeit gelöscht. Sie müssen sie dann neu speichern.

    LESEN SIE MEHR:

     Seat Exeo > Geschwindigkeit speichern

    Die gewünschte Geschwindigkeit muss gespeichert werden. Abb. 143 Bedienungselemente der Geschwindigkeitsregelanlage Fahren Sie mit der gewünschten Geschwindigkeit. Ziehen Sie den Hebel A in Position ⇒ Abb. 143 1 , um die Anlage einzuschalten. Drücken Sie kurz auf die Drucktaste B .

     Seat Exeo > Anlage vorübergehend abschalten

    Abb. 144 Bedienungselemente der Geschwindigkeitsregelanlage Treten Sie das Bremspedal oder die Kupplung oder drücken Sie den Hebel A ⇒ Abb. 144 bis auf die Position a (nicht gerastet). Bei einem Regeleingriff durch die ASR bzw. das ESC wird die Geschwindigkeitsregelanlage ausgeschaltet.

     Seat Exeo > Fahrhinweise

    Beim Anhängerbetrieb muss einiges beachtet werden. Beachten Sie die zulässigen Anhängelasten Anhängelast Die zulässige Anhängelast darf auf keinen Fall überschritten werden. Wenn Sie die zulässige Anhängelast nicht voll ausnutzen, können Sie entsprechend größere Steigungen befahren. Die angegeben Anhängelasten gelten nur für Höhen bis 1.000 m über dem Meeresspiegel. Da mit zunehmender Höhe durch die abnehmende Luftdichte die Motorleistung sinkt und damit auch die Steigfähigkeit abnimmt, sinkt auch die zulässige Anhängelast entsprechend. Pro angefangene 1.000 m weiterer Höhe muss das zulässige Gespanngewicht um 10 % verringert werden. Das Gespanngewicht ist das Gewicht von (beladenem) Fahrzeug und (beladenem) Anhänger zusammengenommen. Die Stützlastangaben auf dem Typenschild der Anhängevorrichtung sind lediglich Prüfwerte der Vorrichtung. Die fahrzeugbezogenen Werte, die oft unter diesen Werten liegen, finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren bzw. auf ⇒ Seite 303. Beachten Sie auch

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