Die angegebenen Gewichte betreffen ein Basismodell ohne Optionen: Sie können je nach Austattung Ihres Fahrzeugs Schwankungen unterliegen. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Gewichte sind dem Fabrikschild zu entnehmen (siehe Kapitel 6, "Typenschild") |
Anhängelast, gebremst* | wird berechnet: MTR - MMAC |
Anhängelast, ungebremst* | 650 |
Zulässige Stützlast* | 75 |
Zulässige Dachlast mit Dachträgersystem | 80 kg (inklusive Trägerelement) |
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist).
Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihre Vertragswerkstatt.
In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
Lastverlagerung
Die Anhängelast darf keinesfalls größer als 1500 kg sein.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht erreicht wird, ist es möglich, bis zu 200 kg auf die gebremste Anhängelast zu übertragen, und zwar im Rahmen des zulässigen Gesamt-Zuggewichts des Fahrzeugs