Die Notbremsung ist nur in Ausnahmesituationen zu verwenden.
Bei einer Störung der Fußbremsanlage oder in außergewöhnlichen Situationen (Beispiel: Unwohlsein des Fahrers, ...) ermöglicht das Anziehen der Betätigung A das Anhalten des Fahrzeugs.
Das DSC-System garantiert die Stabilität beim Bremsen bei einer Betätigung der Notbremsung.
Bei einer Störung der Notbremse wird die Meldung "Fehler Feststellbremse" angezeigt.
Bei einer durch Einschalten dieser Kontrollleuchte angezeigten Störung
des DSC-Systems wird die Bremsstabilität nicht garantiert. In diesem Fall muss die Stabilität durch den Fahrer gewährleistet werden, indem dieser die Betätigung A wiederholt anzieht und wieder löst. |
Besondere Situationen In besonderen Situationen
(Motor starten...) kann die Feststellbremse die Anzugstärke selbst einstellen.
Es handelt sich um eine normale Funktion. Zum Bewegen des Fahrzeugs um einige Zentimeter ohne Starten des Motors bei eingeschalteter Zündung betätigen Sie das Bremspedal und lösen Sie die Feststellbremse durch Anziehen und anschließendes Lösen der Betätigung A. Das vollständige Lösen der Feststellbremse wird durch Ausschalten der Kontrollleuchte an der Betätigung A, der Kontrollleuchte am Kombiinstrument und durch Anzeige der Meldung "Feststellbremse gelöst" angezeigt. Wenn durch den Betreiber einer Tunnelwaschanlage (Waschanlage mit Zugvorrichtung) das Laufen lassen des Motors nicht gestattet ist, bitte wie nachstehend beschrieben vorgehen:
Bitte beachten Sie, dass die Schritte in zügiger Reihenfolge erfolgen müssen, nachdem das Fahrzeug in die Transportschiene gefahren wurde. Zur Gewährleistung der korrekten Funktion und somit Ihrer Sicherheit ist die Anzahl an aufeinanderfolgendem Anziehen/Lösen der Feststellbremse auf acht Mal begrenzt. Bei übermäßigem Gebrauch werden Sie durch die Meldung "Feststellbremse defekt" und eine blinkende Kontrollleuchte gewarnt. |