Ab einem Gewicht von 15 kg oder dem Alter von 4 Jahren kann ein Kind auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen, die eine Anpassung des Sicherheitsgurts an den Körper des Kindes ermöglicht. Das Sitzkissen der Sitzerhöhung muss Beckengurtführung aufweisen, damit der Sicherheitsgurt auf den Oberschenkeln und nicht am Bauch des Kindes verläuft. Damit der Gurt über die Mitte der Schulter verläuft, empfehlen wir die Verwendung einer Sitzerhöhung mit verstellbarer Rückenlehne sowie einer Gurtführung. Der Gurt darf niemals am Hals oder auf dem Arm verlaufen.
Wählen Sie einen Schalensitz, da dieser einen besseren Seitenschutz bietet.