Die Feststellbremse wird automatisch und schrittweise gelöst, sobald das Fahrzeug
in Bewegung gesetzt wird:
- Schaltgetriebe: Das Kupplungspedal vollständig herunterdrücken, den
ersten Gang oder den Rückwärtsgang einlegen; das Gaspedal betätigen und einkuppeln,
bis die Bremse gelöst ist.
- Automatikgetriebe: Die Position D, M oder R wählen, dann das Gaspedal
betätigen.
Das vollständige Lösen der Feststellbremse wird folgendermaßen angezeigt:
- Durch Ausschalten der Bremskontrollleuchte und der Kontrollleuchte P an
der Betätigung A,
- durch Anzeige der Meldung "Feststellbremse gelöst".
Geben Sie im Stillstand bei laufendem Motor nicht unnötig Gas, da
so die Gefahr besteht, dass die Feststellbremse gelöst wird. |
LESEN SIE MEHR:
Bei Fahrzeugstillstand wird die Feststellbremse automatisch bei Ausschalten des
Motors angezogen.
Das Anziehen der Feststellbremse wird folgendermaßen angezeigt:
Durch Einschalten der Bremskontrollleuchte und der Kontrollleuchte P an
der Betätigung A,
durch Anzeige der Meldung "Feststellbremse angezogen".
Bitte überprüfen Sie vor Verlassen des Fahrzeugs, ob die Kontrollleuchten
der Feststellbremse im Kombiinstrument und der Betätigung A ununterbrochen
leuchtet.
Bei laufendem Motor und stehendem Fahrzeug muss die Feststellbremse zur Sicherung
des Fahrzeugs gegen Wegrollen unbedingt von Hand angezogen werden, indem man die
Betätigung A zieht.
Das Anziehen der Feststellbremse wird folgendermaßen angezeigt:
Lassen Sie sich vor dem Kauf von Zubehör und Ersatzteilen von einem SEAT-Betrieb
beraten. Ihr Fahrzeug bietet ein hohes Maß an aktiver und passiver Sicherheit. Vor
dem Kauf von Zubehör und Ersatzteilen sowie vor technischen Änderungen empfehlen
wir eine Beratung durch den SEAT-Betrieb. Ihr SEAT Partner informiert Sie gerne
über Zweckmäßigkeit, gesetzliche Bestimmungen und werkseitige Empfehlungen für Zubehör
und Ersatzteile. Wir empfehlen Ihnen, nur freigegebenes SEAT Zubehör und SEAT Original
Teile zu verwenden. Hierfür hat SEAT Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung festgestellt.
Selbstverständlich tragen die SEAT-Betriebe für die fachgerechte Montage Sorge.
Obwohl wir die Marktentwicklung kontinuierlich verfolgen, können wir nicht beurteilen
und somit auch nicht gewährleisten, ob die nicht durch SEAT freigegebenen Produkte
die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung für Ihr Fahrzeug
erfüllen, auch wenn diese Teile in bestimmten Fällen von offiziell anerkannten technischen
Prüfstellen freigegeben wurden oder eine offizielle Genehmigung vorliegt. Nachträglich
eingebaute Geräte, die unmittelbar die Kontrolle des Fahrers beeinflussen, wie beispielsweise
Geschwindigkeitsregelanlage oder elektronisch geregelte Dämpfersysteme müssen ein
e-Kennzeichen tragen (Genehmigungszeichen der Europäischen Union) und müssen von
SEAT für das fragliche Fahrzeug freigegeben sein. Zusätzlich angeschlossene elektrische
Geräte, die nicht der unmittelbaren Kontrolle des Fahrzeugs dienen, wie beispielsweise
Kühlboxen, Computer oder Ventilatoren, müssen ein CE-Zeichen tragen (Konformitätserklärung
der Hersteller in der Europäischen Union).