Die Kühlanlage des Motors verwendet werkseitig speziell behandeltes Wasser mit mindestens 40 % Anteil des Kühlmittelzusatzes G 13 (TLVW 774 J). Der Motorkühlmittelzusatz ist an der lila Färbung zu erkennen. Diese Mischung aus Wasser und Kühlmittelzusatz bietet nicht nur einen Frostschutz bis -25 C (-13 F), sondern schützt auch die Leichtmetallteile im Motorkühlsystem vor Korrosion. Außerdem verhindert sie Kalkansatz und erhöht den Siedepunkt des Kühlmittels deutlich. Zum Schutz des Motorkühlsystems muss der Anteil des Kühlmittelzusatzes immer mindestens 40 % betragen, auch bei warmem Klima und wenn kein Frostschutz erforderlich ist. Wenn aus klimatischen Gründen ein stärkerer Frostschutz erforderlich ist, kann der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes erhöht werden. Der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes darf jedoch nicht über 60 % liegen, da sich sonst der Frostschutz wieder verringert und sich die Kühlwirkung verschlechtert. Beim Nachfüllen von Kühlmittel muss eine Mischung aus destilliertem Wasser und einem Anteil von mindestens 40 % des Kühlmittelzusatzes G 13 oder G 12 plus-plus (TL-VW 774 G) (beide lilafarben) verwendet werden, um einen optimalen Korrosionsschutz zu erzielen ⇒ . Eine Mischung aus G 13 und den Motorkühlmitteln G 12 plus (TL-VW 774 F), G 12 (rot) oder G 11 (grünblau) verringert die Korrosionsschutzwirkung erheblich und ist daher zu vermeiden
ACHTUNG
Wenn das Kühlsystem zu wenig Frostschutzmittel enthält, kann der Motor ausfallen, wodurch die Gefahr schwerer Verletzungen besteht.
VORSICHT
Die Original-Kühlmittelzusätze dürfen niemals mit Kühlmitteln gemischt werden, die nicht von SEAT freigegeben sind. Anderenfalls drohen erhebliche Schäden am Motor und am Motorkühlsystem.
Umwelthinweis
Kühlmittel und Kühlmittelzusätze können die Umwelt verschmutzen. Ausgelaufenes Kühlmittel ist aufzuwischen und umweltgerecht zu entsorgen.