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Die Anhängevorrichtung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihr Fahrzeug ist hauptsächlich für den Transport von Personen und Gepäck vorgesehen. Es kann jedoch auch - bei entsprechender technischer Ausrüstung - zum Ziehen eines Anhängers benutzt werden. Wenn Ihr Fahrzeug bereits werkseitig mit einer Anhängevorrichtung geliefert wurde, ist alles technisch und gesetzlich Notwendige für den Anhängerbetrieb bereits berücksichtigt. Zur elektrischen Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger besitzt Ihr Fahrzeug eine 13-polige Steckvorrichtung. Wenn der zu ziehende Anhänger einen 7-poligen Stecker hat, können Sie ein entsprechendes Adapterkabel verwenden. Dieses ist bei SEAT-Betrieben erhältlich. Der nachträgliche Einbau einer Anhängevorrichtung muss nach den Angaben des Herstellers der Vorrichtung erfolgen

ACHTUNG

Lassen Sie den nachträglichen Einbau einer Anhängevorrichtung nur von einem Fachbetrieb durchführen.

  • Ohne geeignetes Kühlsystem können längere Steigungen - insbesondere bei hohen Umgebungstemperaturen - nicht befahren werden. Es kommt zu einer Überhitzung des Motors.
  • Bei nicht sachgemäßem Einbau droht Unfallgefahr!

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    Beim Anhängerbetrieb muss einiges beachtet werden. Beachten Sie die zulässigen Anhängelasten Anhängelast Die zulässige Anhängelast darf auf keinen Fall überschritten werden. Wenn Sie die zulässige Anhängelast nicht voll ausnutzen, können Sie entsprechend größere Steigungen befahren. Die angegeben Anhängelasten gelten nur für Höhen bis 1.000 m über dem Meeresspiegel. Da mit zunehmender Höhe durch die abnehmende Luftdichte die Motorleistung sinkt und damit auch die Steigfähigkeit abnimmt, sinkt auch die zulässige Anhängelast entsprechend. Pro angefangene 1.000 m weiterer Höhe muss das zulässige Gespanngewicht um 10 % verringert werden. Das Gespanngewicht ist das Gewicht von (beladenem) Fahrzeug und (beladenem) Anhänger zusammengenommen. Die Stützlastangaben auf dem Typenschild der Anhängevorrichtung sind lediglich Prüfwerte der Vorrichtung. Die fahrzeugbezogenen Werte, die oft unter diesen Werten liegen, finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren bzw. auf ⇒ Seite 303. Beachten Sie auch

     Seat Exeo > Einleitung

    Mit der Geschwindigkeitsregelanlage wird die Geschwindigkeit konstant gehalten. Mithilfe der Geschwindigkeitsregelanlage kann jede gewünschte Geschwindigkeit ab etwa 30 km/h konstant gehalten werden. Dies geschieht natürlich nur in dem Umfang, in dem Motorleistung bzw. Motorbremswirkung dies zulassen. Durch den Einsatz dieser Anlage wird das rechte Bein entlastet - vor allem auf langen Strecken. Die Kontrollleuchte im Kombiinstrument leuchtet, wenn sich die Geschwindigkeitsregelanlage im Regelmodus befindet.

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