Beladen Sie das Fahrzeug immer so, dass die Gegenstände bei normaler Nutzung des Gepäckraums mit ihrer größten Fläche an der Rückenlehne der Rücksitzbank (Beispiel A) bzw. bei umgeklappten Sitzbanklehnen an den Rückenlehnen der Vordersitze anliegen.
Wenn Sie Gegenstände auf die umgeklappte Rückenlehne laden möchten, müssen Sie die Kopfstützen zurückziehen, bevor Sie die Rückenlehne umklappen; dadurch kann die Rückenlehne maximal nach vorne gegen das Sitzbankkissen gedrückt werden.
Die Gegenstände mit dem größten Gewicht sollten immer direkt auf dem Gepäckraumboden aufliegen. Ist das Fahrzeug mit Verzurrösen am Gepäckraumboden ausgestattet, diese zum Fixieren transportierter Gegenstände benutzen. Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei heftigem Bremsen keinerlei Gegenstände nach vorne auf die Insassen geschleudert werden können. Die Schlosszungen der hinteren Sicherheitsgurte stets in die Gurtschlösser einrasten, auch wenn sie nicht benutzt werden. |
Zulässige Stützlast, zulässige Anhängelast, gebremst und ungebremst:
Siehe Kapitel 6 unter "Gewichte". Zu Montage und Benutzung der Anhängerzugvorrichtung die Anweisung des Herstellers beachten. Es empfiehlt sich, diese Anleitung mit den Fahrzeugpapieren aufzubewahren. |
Limousine B = 1051 mm
Kombi B = 1159 mm
Falls die Anhängerkupplung das Kennzeichen oder die Nebelschlussleuchte
des Fahrzeugs verdeckt, muss sie entfernt werden, wenn kein Anhänger angehängt
ist. Beachten Sie in jedem Fall die geltenden gesetzlichen Vorschriften. |